top of page

BANKENRECHT TRIER

Das deutsche Bankrecht ist ein Oberbegriff für eine ganze Reihe von Rechtsgebieten, Gesetzen und Normen, die hier je nach Sachlage zum Tragen kommen. Zum Bankrecht gehören also u. a. das Handelsrecht, das bürgerliche Recht sowie das Wirtschaftsrecht (bspw. Kredit- und Kapitalmarktrecht). Bankrechtliche Regelungen gibt es auf nationaler wie internationaler Ebene.

Dieses Netzwerk von Regelungen ist nicht ohne weiteres zu überblicken. Lassen Sie sich von uns beraten – eingehend, fundiert und mit Erfahrung.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die größten Bereiche des Bankrechts.

​

WAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN?

Unsere Kanzlei hilft Ihnen bei einer nötigen Umschuldung oder bei notwendigen Sanierungsverhandlungen mit Ihrer Bank und berät Sie in Fragen des Konten-Clearings, der Darlehensabwicklung und -prüfung und nicht zuletzt dem Austausch von Sicherheiten aller Art. Wir prüfen mit Ihnen zusammen alle Möglichkeiten und beraten Sie umfassend. Eine fundierte Beratung ist hier deshalb so wichtig, weil das deutsche Bankrecht hochkomplex und für den Laien kaum durchschaubar ist.

Dabei muss es keineswegs gleich zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Manchmal sind schnelle Lösungen eines Problems erforderlich und ein langwieriger Gerichtsprozess nicht sinnvoll. Wenden Sie sich bei Fragen stets zeitnah an unsere Kanzlei, damit wir gemeinsam die bestmögliche Lösung finden.

WAS GEHÖRT

ZUM BANKENKRECHT?

DAS HANDELSRECHT

Als Handelsrecht wird ein eigenes Privatrecht bezeichnet, welches die Gesamtheit der rechtlichen Normen für Kaufleute umfasst. Hier kommt das Handelsgesetzbuch zum Tragen, in dem Bereich wie das Scheck- und Wechselrechtbehandelt werden. Hinzu kommen weitere Bereiche des Bankrechts wie Gesellschaftsrecht, Wertpapierrecht oder Börsenrecht. Das Handelsrecht umfasst nicht nur die kaufmännischen Bereiche im engeren Sinne, sondern auch Handwerk, Gastronomie (und ähnliche Bereiche) und Industrie. Unsere Anwälte informieren Sie umfassend.

​

DAS KAPITALMARKTRECHT

„Kapitalmarkt“ ist ein Überbegriff für mehrere Finanzmärkte, die der mittel- und langfristigen Kapitalbeschaffung dienen. Er ist relevant für Haushalte, Unternehmen sowie für den Staat zur Finanzierung bspw. von Investitionen. Dazu gehören auch der sogenannte Rentenmarkt, sowie der Aktienmarkt.

Wenden Sie sich in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts an uns. Wir vertreten Ihre Interessen als Bankkunde, Immobilienbesitzer und Anleger. Wir beraten Sie in allen Fragen für Vermögensberater und Finanzdienstleister.

WICHTIGE

EINZELBEREICHE

BANKGEHEIMNIS

Zum Bankrecht gehört selbstverständlich auch das Bankgeheimnis. Allerdings ist das Bankgeheimnis gesetzlich kaum geregelt. Organe wie die Staatsanwaltschaft können dennoch eine Auskunft erhalten. Auch im Steuerrecht spielt das Bankgeheimnis keine besondere Rolle. Wir klären mit Ihnen alle Fragen zu diesem Bereich.

​

ERBSCHAFT

Auch alle Fragen der Erbschaft berühren das Bankenrecht. Nach dem Tode eines Kunden blockieren Banken zunächst dessen Vermögen, bis die Erbfolge ermittelt wurde. Hier können leicht Streitigkeiten entstehen. Wir beraten Sie in puncto Erbschein und Erbfolge sowie Rechte und Pflichten von Erben und Banken selbst.

​

FALSCHBERATUNG

Banken und Sparkassen beraten ihre Kunden nicht nur, sie wollen auch möglichst die Produkte ihres Hauses verkaufen und fördern. Dies geschieht oft genug auf Kosten des Kunden, dessen Anlageziele und –wünsche dabei außenvor bleiben. Wenn Sie glauben, falsch beraten worden zu sein, besprechen Sie dies mit uns. Ob auch Sie falsch beraten worden sind und deshalb Schadensersatz gemäß dem geltenden Bankrecht verlangen können, sollten Sie rechtzeitig mit uns klären. In allen Fällen gilt: Bringen Sie die benötigten Unterlagen mit und vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei.

​

GIROKONTO UND ZAHLUNGSKARTEN

Fast jedem ist das schon einmal passiert: Kartenmissbrauch der eigenen Zahlungskarten durch Phishing, Diebstahl oder Ausspähen der PIN. Rechtsstreitigkeiten können auch hier leicht entstehen, wenn zum Beispiel Ihre Bank oder Sparkasse sich widerrechtlich weigert, die Belastungen Ihres Kontos wieder gutzuschreiben. Wir vermitteln hier gerne und helfen Ihnen bei Problemen des deutschen Bankrechts.

​

IMMOBILIENKREDITE

Zum Bankrecht gehört auch der Immobilienkredit. Ein Immobilienkredit wird dann wichtig, wenn das Eigenkapital nicht für den Kaufpreis der gewünschten Immobilie ausreicht. Mit Ihrer Bank einigen Sie sich über die entsprechenden Konditionen. Aber Vorsicht: Unterschreiben Sie den Kreditvertrag nicht vorschnell, sondern informieren Sie sich lieber im Vorfeld über alle Unklarheiten. Seien es Darlehensverträge oder verschiedene Arten von Zwischenfinanzierung – fragen Sie uns. Gerade bei zusätzlichen Finanzierungsmodellen kann es sein, dass Sie diese nicht benötigen, aber mit überzogenen Zinsen abgelten müssen. Gleiches gilt für Sicherheiten aller Art. Nehmen Sie sich unbedingt die Zeit, alle Unklarheiten zu hinterfragen. Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

​

KÜNDIGUNG VON KREDITVERTRÄGEN

Sollte Ihr Darlehensvertrag von Ihrer Bank oder Sparkasse gekündigt worden sein, lohnt es sich, zunächst einmal die Kündigung auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen, bevor Sie das Darlehen zurückzahlen müssen. Im Falle einer bankrechtlich unwirksamen Kündigung kann die Fortsetzung des Vertrages erwirkt werden. Ist die Kündigung hingegen bankrechtlich wirksam, kann Ihre Bank Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Diese versuchen wir zu vermeiden und vielmehr eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.

​

WIDERRUF VON KREDITVERTRÄGEN

Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen mancher Banken sind fehlerhaft formuliert- zu Ihrem Nachteil. Im Falle des Widerrufs eines solchen Kreditvertrages muss zwar das Darlehen zurückgezahlt werden, die Vorfälligkeitsentschädigung aber fällt weg und muss nicht  entrichtet werden. Wenn Sie bezüglich Ihres Kreditvertrages und seiner Bestimmungen unsicher sind, lohnt es sich in jedem Fall, ihn prüfen zu lassen. Relevant ist nur, ob Sie das Darlehen auch vollständig ablösen können und möchten. Lassen Sie sich zu dieser und allen anderen bankrechtlichen Fragen von unserem kompetenten Anwaltsteam beraten.

bottom of page