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WIRTSCHAFTSRECHT TRIER

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WAS IST DAS WIRTSCHAFTSRECHT?

Der Begriff des Wirtschaftsrechtes umfasst alle Normen des Öffentlichen, Privaten und Straf-Rechts. Außerdem gehören dazu die Richtlinien, mit denen der Staat das Rechtsverhältnis aller Beteiligten reguliert: Das sind zum einen die Teilnehmer des wirtschaftlichen Lebens untereinander und zum anderen diese im Verhältnis zum Staat selbst. Darüber hinaus stellt das Wirtschaftsrecht die rechtliche Grundlage für die Wirtschaftspolitik dar.

WAS GEHÖRT

ZUM 

WIRTSCHAFTSRECHT?

Das deutsche Wirtschaftsrecht gliedert sich in mehrere Teilbereiche, die im Folgenden kurz umrissen werden sollen.

DAS WIRTSCHAFTS-

PRIVATRECHT

Das Wirtschaftsprivatrechts ist als Begriff nicht gesetzlich fixiert. Es gibt bislang keine Gesamtkodifikation des Wirtschaftsprivatrechts und auch der Gesetzgeber hat diesen spezifischen Begriff bisher verwendet. Er entstammt vor allem der heute gängigen Unterrichtspraxis an den Universitäten und Fachhochschulen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt und ist auf diesem Wege in der Fachliteratur gebräuchlich geworden.

Zweck des Wirtschaftsprivatrechts ist die Regelung des Güter- und Leistungstausches einmal zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten und zum anderen zwischen verschiedenen Unternehmen. Diese Regelungen ergeben sich im Wesentlichen aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsrechtes (HGB u.a.). Im Weiteren gehören auch die Regelungen des gewerblichen Rechtsschutzes (bspw. Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht) dazu.

Zusätzlich zum deutschen Wirtschaftsrecht gewinnt innerhalb der EU-Staaten auch das europäische Wirtschaftsrecht an Bedeutung. Namentlich auf dem Gebiet des Verbraucherschutzrechts ist es mittlerweile zu einer starken Überformung des jeweiligen nationalen Rechts durch Europarecht gekommen. Die Europäische Kommission diskutiert derzeit noch Initiativen zur Schaffung eines europäischen Vertragsrechts. Zu diesen und anderen Fragen halten wir Sie gern auf dem Laufenden.  

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DAS WIRTSCHAFTS-

STRAFRECHT

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Oberbegriff für verschiedene Rechtsvorschriften, die Ordnungswidrigkeiten und Strafen mit Bezug auf wirtschaftliche Zusammenhänge regeln und festsetzen. Die Grundlagen hierfür sind im deutschen Haupt- und Nebenstrafrecht niedergelegt sowie in internationalen Gesetzen betreffs der Strafbarkeit von Korruption, Kapitalmarktvorschriften der jeweiligen Länder und anderen Rechtsbereichen. Gerade bei supranationalen Fragestellungen und Fällen gilt es, sorgfältig und fundiert zu arbeiten. Unsere Kanzlei hilft Ihnen gerne weiter.Immobilienbesitzer und Anleger. Wir beraten Sie in allen Fragen für Vermögensberater und Finanzdienstleister.

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DAS WIRTSCHAFTS-

VERFASSUNGSRECHT

Das Wirtschaftsverfassungsrecht ist, wie schon bei den beiden vorgenannten Bereichen, ein (noch) nicht genauer definierter Begriff. Gelegentlich fallen in diesem Zusammenhang auch die Begriffe  Öffentliches Wirtschaftsrecht oder Wirtschaftsverwaltungsrecht.

Das Wirtschaftsverfassungsrecht interagiert verschiedentlich mit Grundrechten wie dem der Berufsfreiheit oder des Eigentums. Gegebenenfalls besteht auch ein Bezug zur Sozialisierung.  

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DAS WIRTSCHAFTS-

VERWALTUNGSRECHT

Zum Gebiet des Wirtschaftsverwaltungsrechts gehören mehrere Bereiche, u.a. das Kartellrecht, die Fusionskontrolle und die Monopolkontrolle; neuerdings auch das Subventionsrecht. Zudem kontrolliert dieser Bereich des Wirtschaftsrechts auch die Regulierungen von Wirtschaftsbereichen wie etwa der Finanzdienstleistungen oder Energieversorgung.

Darüber hinaus ergeben sich noch weitere Unterteilungen, da das Wirtschaftsverwaltungsrecht in jeden Bereich der Wirtschaft und des Wirtschaftsrechtes eingreift. Im Einzelnen kann es auch Einfluss auf und Überschneidung mit folgenden Rechtsgebieten geben: Dem Gewerberecht, dem Handwerksrecht, dem Lebensmittel- und Gaststättenrecht; dem Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Waffen- und Jagdrecht oder dem Außenhandelsrecht.

WAS IST BEI SUPRANATIONALEN

RECHTSFRAGEN ZU 

BEACHTEN?

Das Außenwirtschaftsrecht behandelt die Bereiche Ausfuhrkontrolle, Ausfuhrgenehmigung und die Organisation eines Unternehmens. Wir helfen Ihnen bei Fragen zur und Schriftverkehr mit der Genehmigungsbehörde, auch und gerade den Genehmigungsanträgen. Dies gilt natürlich auch für Ihren Ausfuhrverantwortlichen. Wir halten Sie in allen Fragen des deutschen oder EU-Rechts auf dem Laufenden.

Zur Beratung im Bereich des internationalen Wirtschaftsrecht gehört für uns die Information über Rahmenbedingungen und Konditionen des jeweiligen Landes – für deutsche Investoren im Ausland oder für ausländische Investoren in Deutschland. Wir helfen Ihnen bei der Vertragsgestaltung und gegebenenfalls auch den entsprechenden Verhandlungen im Vorfeld.

WAS GESCHIEHT

IM ERNSTFALL?

GRUNDSÄTZLICHE ÜBERLEGUNGEN

Jeder Schritt ist wichtig und will gut überlegt sein. Sobald Sie von strafrechtlichen Vorwürfen gegen sich Kenntnis erhalten, sollten Sie sich an einen erfahrenen und fähigen Anwalt wenden. Mit ihrer Erfahrung im Wirtschaftsrecht und Strafrecht kann unsere Kanzlei Ihnen dann so früh und so gut wie möglich zur Seite stehen. Je früher Sie sich an uns wenden, desto besser kann Ihr Anwalt mit Ihnen gemeinsam agieren. Mittels des  Akteneinsichtsrechts informiert sich der Anwalt über Fall und Hintergrund. Im Anschluss kann das weitere Vorgehen, entweder für ein außergerichtliches Verfahren oder für einen bereits angelaufenen Prozess, überlegt werden.

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WAS TUN IM AUßERGERICHTLICHEN VERFAHREN?

Naturgemäß stellt eine Anzeige nur eine Seite des Falles dar. Es empfiehlt sich also, zumindest eine eigene Stellungnahme zu verfassen. Möglicherweise ist sogar eine Gegenanzeige (bspw. wegen Verleumdung) sinnvoll oder angebracht. In jedem Fall bemühen wir uns über die Beratung im Schriftverkehr hinaus von vornherein um persönlichen Kontakt zu allen enger Beteiligten des (wirtschaftsstrafrechtlichen) Falles, auch der Staatsanwaltschaft, was den Verlauf des Verfahrens positiv beeinflussen kann. Je besser alle Seiten – Mandant und Anwalt sowie die gegenüberstehenden Parteien des Verfahrens – zusammenarbeiten, desto besser der Verlauf der Verfahrens selbst.    

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UND VOR GERICHT ?

Wir helfen Ihnen in allen Stadien eines Verfahrens, auch wenn es selbstverständlich am besten ist, von Anfang an einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Kommen Sie auf uns zu und lassen Sie sich fundiert über alle Belange des hochkomplexen Wirtschaftsstrafrechts informieren. Darüber hinaus vertreten wir Sie kompetent vor Gericht. Wir haben Ihre Rechte ebenso im Blick wie die Beweislage und werden die bestmögliche Lösung für Sie finden. Scheuen Sie sich nicht, frühzeitig unsere Kanzlei in Fragen des Wirtschaftsrechts zu kontaktieren!  

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